Mitgliedsantrag
Hier finden Sie das Beitrittsformular zur komba Remscheid als PDF oder Online-Formular:
Noch nicht überzeugt? Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen: Zu den Leistungen
Wenn Sie beitreten möchten, senden Sie das ausgefüllte Beitrittsformular PDF bitte an unsere Geschäftsstelle oder füllen direkt das Online-Formular aus. Gerne können Sie Ihr Beitrittsformular auch persönlich abgeben, oder an einen der vielen Verbindungsleute übergeben.
Wir freuen uns, dass Sie sich für die komba entschieden haben!
Mitgliedsbeitrag
Die Arbeit der komba gewerkschaft wird über Mitgliedsbeiträge finanziert. Die Beiträge werden jeden Monat im Lastschriftverfahren eingezogen.
Der Gesamtbeitrag beträgt 0,9 Prozent der Dienstbezüge / des Entgeltes aus der jeweils ersten Stufe der individuellen Besoldungs-/Entgeltgruppe.
Für Ausbildungskräfte beträgt der Gesamtbeitrag 0,4 Prozent der Vergütung des ersten Ausbildungsjahres.
Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Gesamtbeitrag entsprechend dem Verhältnis erhoben, das für die Bemessung der Dienstbezüge bzw. des Entgeltes gilt. Bei Altersteilzeit bleiben Aufstockungsbeträge und vergleichbare Leistungen außer Betracht.
Richtet sich die Bezahlung des Mitgliedes nach einem mit dem Aufbau der Besoldungsordnung A oder einer TVöD-Entgelttabelle nicht vergleichbaren Regelwerk (z. B. freie Vereinbarung, stufenfreier Tarif), beträgt der Gesamtbeitrag 0,9 Prozent des tatsächlichen regelmäßigen Einkommens; dabei bleiben Entschädigungen, Zulagen, Zuschläge und erfolgsorientierte Einkommensbestandteile außer Betracht.
Für Beamtinnen/Beamte im Ruhestand und für Rentnerinnen/Rentner sowie für Hinterbliebene beträgt der Gesamtbeitrag 0,4 Prozent der Dienstbezüge / des Entgeltes aus der jeweils ersten Stufe der zuletzt im aktiven Dienst erreichten individuellen Besoldungs-/ Entgeltgruppe.
Für Rückfragen zur Beitragshöhe oder Beitragszahlungen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer des Ortsverbandes.
Beitragstabelle für Mitglieder in Vollzeit
Steuerbescheinigungen
Seit dem Jahr 2017 gibt es beim Finanzamt keine Belegvorlagepflicht mehr. Das bedeutet, wer seine Steuererklärung abgibt, ist nur noch in Ausnahmefällen verpflichtet Nachweise beizulegen.
Auf eine pauschale Erstellung von Steuerbescheinigungen über die Zahlung der Mitgliedsbeiträge wird daher ab diesem Jahr, auch zur Schonung unserer zeitlichen und finanziellen Ressourcen, verzichtet.
Bei Bedarf kann eine solche Bescheinigung unter folgender Kontaktadresse angefordert werden: beitrag(at)komba-remscheid.de
komba remscheid
Vorsitzender: Torsten Helbig
Postfach 10 05 18
42805 Remscheid
Tel.: +49 (0) 21 91 / 16-21 02
Fax.: +49 (0) 21 91 / 16-1 21 02
Mail: info(at)komba-remscheid.de
Web : www.komba-remscheid.de
Dennis Wildemann
Geschäftsführer
komba remscheid
Postfach 10 05 18
42805 Remscheid
Tel.: +49 (0) 21 91 / 16-21 05
Fax.: +49 (0) 21 91 / 16-1 21 05
Mail: dennis.wildemann(at)komba-remscheid.de