Seniorenvertretung: Erben und Vererben mit System
Welche Inhalte muss ein Testament enthalten? Wer ist erbberechtigt? Und was regelt eine Patientenverfügung? Rund um diese Themen gibt es zahlreiche Fragen. Grund genug für die komba Seniorenvertretung, diesen am Donnerstag in Köln mit Hilfe eines Experten nachzugehen.
Rund Zweidrittel der Menschen in Deutschland besitzen kein Testament. Ähnliche Werte ergeben sich bei der Frage nach Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
„Testament, Vollmacht und Patientenverfügung. Das sind allesamt Themen, die gerne vor sich hergeschoben werden. Vielen macht die Auseinandersetzung mit dem Verfassen eines Testamentes oder einer Verfügung Angst. Einige wehren bei dem Thema ab, weil es einen selbst noch nicht betrifft. Aber jeder sollte vorbereitet sein und wissen, was zu tun ist“, sagt Klaus-Dieter Schulze, Vorsitzender der Seniorenvertretung der komba gewerkschaft nrw. Deshalb widmete sich das Tagesseminar der komba Seniorenvertretung genau diesem wichtigen Themengebiet. Rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer – darunter der Ehrenvorsitzende der komba nrw, Ralf Eisenhöfer – waren dazu nach Köln gekommen.
Peter Wolke, Diplom-Rechtspfleger, begleitete durch den Tag. Wolke machte auf die Tücken des Erbrechts aufmerksam und erläuterte mögliche Fallstricke. Zudem klärte der Rechtspfleger über die Möglichkeiten der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht auf. Eine Vorsorgevollmacht ist beispielsweise nicht nur für ältere Menschen sinnvoll. Wolke wies darauf hin, dass auch Kinder mit Erreichen der Volljährigkeit eine Vollmacht besitzen sollten. Denn im Krankheitsfalle der Kinder sind Eltern dann nicht mehr automatisch als Betreuer bestellt. In Sachen Patientenverfügung verwies er auf die örtlichen Hospizgruppen als gute Ansprechpartner für weitere Informationen.
Lebhafte Diskussionen und zahlreiche Beispiele und Tipps aus der Praxis rundeten das Seminar ab.
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