Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst - Info 7/2024
Entscheidung OVG NRW zur Entschädigung von Alarmbereitschaftsdiensten
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteilen vom 30.09.2024 (Az: 6 A 856/23 und 6 A 857/23) entschieden, dass die von den klagenden Feuerwehrbeamten zu leistenden Alarmbereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu werten sind. Diesen wurde eine Entschädigung auf der Grundlage des beamtenrechtlichen Ausgleichsanspruchs zugesprochen, soweit die von ihnen geleisteten Alarmbereitschaftsdienstzeiten die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überstiegen haben. Das Gericht betonte hierbei aber auch, dass immer der jeweilige Einzelfall zu prüfen ist.
Mehr zum Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst - Info 7/2024 "Entscheidung OVG NRW zur Entschädigung von Alarmbereitschaftsdiensten" im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:
Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!
Norbert Neu · neu@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de
komba remscheid
Vorsitzender: Torsten Helbig
Postfach 10 05 18
42805 Remscheid
Tel.: +49 (0) 21 91 / 16-21 02
Fax.: +49 (0) 21 91 / 16-1 21 02
Mail: info(at)komba-remscheid.de
Web : www.komba-remscheid.de
komba jugend remscheid
Vorsitzender: Linus Gerdowski
Postfach 10 05 21
42805 Remscheid
Mail: Linus.Gerdowski(at)komba-remscheid.de
Web: jugend.komba-remscheid.de