18.12.2024 / komba gewerkschaft nrw

Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen - Info 15/2024

© freepik
© freepik

Anteiliger Familienzuschlag verstößt gegen das Gleichheitsgebot! - Antrag stellen

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 12.07.2024 (Az. 1 GR 24/22) entschieden, dass die im Land Baden-Württemberg bestehende Regelung zur Gewährung eines nur anteiligen Kinderzuschlags bei Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile gegen das Gleichheitsgebot verstößt, wenn beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, aber zusammen nicht die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen.

Mehr zum Beamt*innen, Versorgungsempfänger*innen – Info 15/2024 "Anteiliger Familienzuschlag verstößt gegen das Gleichheitsgebot! - Antrag stellen" im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:
Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Mark Koehler – koehler@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Nach oben
Kontakt / Geschäftsstelle

komba remscheid
Vorsitzender: Torsten Helbig
Postfach 10 05 18
42805 Remscheid

Tel.: +49 (0) 21 91 / 16-21 02
Fax.: +49 (0) 21 91 / 16-1 21 02
Mail: info(at)komba-remscheid.de
Web : www.komba-remscheid.de

Nach oben
Kontakt Jugend

komba jugend remscheid
Vorsitzender: Linus Gerdowski
Postfach 10 05 21
42805 Remscheid

Mail: Linus.Gerdowski(at)komba-remscheid.de
Web: jugend.komba-remscheid.de

 

Nach oben
Mitglied werden

Mitglied werden

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben
Mitgliedervorteile
Nach oben