24.05.2017 / Herr Lehmann

EGO: Überleitung in die neue Entgeltordnung (EGO)

Bild: Geldscheine

Rechtliche Prüfung über die komba gewerkschaft sinnvoll!

Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung für den kommunalen Bereich stellt sich für alle Beschäftigten im Arbeitnehmerbereich die Frage, ob man sich nach der neuen Entgeltordnung eingruppieren lässt oder nicht. Neben der Überleitung besteht für viele Kolleginnen und Kollegen nunmehr die Chance, in eine höhere Entgeltgruppe aufzusteigen. In den meisten Fällen ist hierzu ein Antrag erforderlich, der spätestens bis zum 31.12.2017 beim Arbeitgeber eingegangen sein muss. Alle Anträge wirken unabhängig vom Eingangsdatum auf den 01.01.2017 zurück. Insofern ist grundsätzlich keine Eile geboten, jedoch raten wir, dies nicht unnötig aufzuschieben.

Aber Vorsicht:

Eine Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung kann auch einen finanziellen Nachteil mit sich bringen.

Wir empfehlen daher allen komba-Mitgliedern, ihren Eingruppierungsantrag vorab durch die Justiziare der komba gewerkschaft kostenlos prüfen zu lassen. Weitere Hinweise hierzu lesen Sie weiter unten. An dieser Stelle erlauben wir uns den Hinweis, dass nach Eintritt in die komba gewerkschaft bereits ab dem ersten Mitgliedstag ein Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung besteht. Alle Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie auf unserer Internetseite  oder direkt bei den Vertrauensleuten vor Ort. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass aufgrund der fachlichen Komplexität und finanziellen Konsequenzen eine Rechtsberatung im Einzelfall aus Haftungsgründen nur durch unsere Justiziare der komba Rechtsabteilung erfolgen kann und darf.

Die komba-Vertrauensleute vor Ort stehen trotzdem für allgemeine Fragen jederzeit und selbstverständlich für ALLE (!) Beschäftigten zur Verfügung.

 

Checkliste für komba-Mitglieder:

Musterformular „Prüfantrag“ von der komba-Homepage herunterladen. Ausgefüllten Prüfauftrag, sowie alle notwendigen Anlagen zusammengestellt:

  • Mitteilung des Fachbereiches Personal und Organisation der Personalverwaltung über meine BAT-Vergütungsgruppe und Fallgruppe
  • Aktuelle Entgeltabrechnung
  • letzte Stellen-/Arbeitsplatzbeschreibung der aktuellen Stelle
    (sofern vorhanden)
  • Überleitungsschreiben BAT/TVöD aus dem Jahr 2005
    (falls vorhanden)
  • Arbeitsvertrag, inkl. eventueller Änderungsverträge, Nebenabreden u. Zusatzvereinbarungen

 

Den vollständiger Prüfantrag mit allen Anlagen an die

    komba remscheid
    z.Hd. Herr Lehmann
    c/o Stadt Remscheid
    42849 Remscheid

senden.

Die Prüfanträge werden durch die komba remscheid gesammelt und von hier an die juristische Fachabteilung der Landesgeschäftsstelle in Köln weitergeleitet. Die Dauer der Antragsprüfung kann aufgrund der zu erwartenden landesweiten Antragsflut einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine fristgerechte Bearbeitung wird von dort aber garantiert. Sobald die rechtliche Prüfung erfolgt ist, erhalten Sie über das Ergebnis, verbunden mit der Empfehlung beim Arbeitgeber einen Höhergruppierungsantrag zu stellen oder nicht, entsprechend Bescheid.

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Kontakt / Geschäftsstelle

komba remscheid
Vorsitzender: Torsten Helbig
Postfach 10 05 18
42805 Remscheid

Tel.: +49 (0) 21 91 / 16-21 02
Fax.: +49 (0) 21 91 / 16-1 21 02
Mail: info(at)komba-remscheid.de
Web : www.komba-remscheid.de

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Kontakt Jugend

komba jugend remscheid
Vorsitzender: Linus Gerdowski
Postfach 10 05 21
42805 Remscheid

Mail: Linus.Gerdowski(at)komba-remscheid.de
Web: jugend.komba-remscheid.de

 

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