04.07.2023 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte - Info 04/2023

© peggy_marco/pixabay.com
© peggy_marco/pixabay.com

Erläuterungen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Nach langen Anlaufschwierigkeiten wurde das Hinweisgeberschutzgesetz am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 03.07.2023 in Kraft. Das Gesetz dient der Umsetzung der sogenannten EU-"Whistleblower"-Richtlinie. Es soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

Mehr erfahren:
Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Norbert Neu | neu@komba.de | 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

Nach oben
Kontakt / Geschäftsstelle

komba remscheid
Vorsitzender: Torsten Helbig
Postfach 10 05 18
42805 Remscheid

Tel.: +49 (0) 21 91 / 16-21 02
Fax.: +49 (0) 21 91 / 16-1 21 02
Mail: info(at)komba-remscheid.de
Web : www.komba-remscheid.de

Nach oben
Kontakt Jugend

komba jugend remscheid
Vorsitzender: Linus Gerdowski
Postfach 10 05 21
42805 Remscheid

Mail: Linus.Gerdowski(at)komba-remscheid.de
Web: jugend.komba-remscheid.de

 

Nach oben
Mitglied werden

Mitglied werden

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben
Mitgliedervorteile
Nach oben