25.11.2022 / komba gewerkschaft nrw

Mitglieder-Info für Beamt/innen und Arbeitnehmer/innen 8/2022

© SplitShire / pixabay.com
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Erhöhung Wegstreckenentschädigung ab 1.1.2023

Die seit Jahren unverändert bestehende Entschädigungshöhe von 30 Cent je Kilometer für Dienstfahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug und 20 Cent für zweirädrige Kraftfahrzeuge und Fahrräder wird im Hinblick auf die deutlich angestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise sowie Lebenserhaltungskosten mit Wirkung ab 01.01.2023 auf 35 Cent bzw. 23 Cent je Kilometer temporär bis zum 31.12.2024 erhöht.  

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Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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Hülya Senol | senol@komba.de | 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de

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