09.12.2015 / komba gewerkschaft nrw

Mehr Geld für Kindertagesstätten in NRW

Bild: © Petra Bork / pixelio.de
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Der Fachbereich Erziehung der komba gewerkschaft nrw nimmt Stellung zur geplanten Millionenförderung des Landes für Kindertagesstätten.

Die nordrhein-westfälische Familienministerin Christina Kampmann kündigte zu Beginn der Woche an, den Ausbau der Kindertageseinrichtungen (KiTa) im Land mit zusätzlichen 430 Millionen Euro zu fördern und somit die angespannte Finanzsituation der KiTas zu verbessern. Davon sind 100 Millionen für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Überdreijährige vorgesehen, die Umsetzung von entsprechenden Baumaßnahmen erfolgt laut Kampmann jedoch erst bis Ende 2018. Die übrigen  Millionen sollen für Personal- und Sachkosten verwendet werden. Das Geld stammt aus den durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mitteln.

Der Fachbereich Erziehung begrüßt prinzipiell das Vorhaben der Landesregierung, die frei werdenden Betreuungsmittel in KiTas zu investieren. Nach Meinung der Mitglieder des Fachbereiches müsse Nordrhein-Westfalen darüber hinaus bereit sein, aus eigenen Mitteln Geld für den Ausbau der Betreuung und die Qualität der Bildung von Kindern bereitzustellen. Durch die Flüchtlingssituation kommen neue Herausforderungen auf die Beschäftigten in den Einrichtungen zu, die weitere Investitionen fernab des jetzigen Vorhabens dringend erforderlich machen. Die beste Möglichkeit zur Integration der Flüchtlingskinder ist der Besuch einer Kindertagesstätte. Der Bedarf an Plätzen für die Überdreijährigen wird steigen und damit auch der Bedarf an Betreuungspersonal. Der Fachbereich kritisiert, dass die Landesregierung zwar sage, den zusätzlichen Bedarf für die Integration zu berücksichtigen, allerdings ohne konkretere Zahlen der benötigten Plätzen zu nennen.

Die Kindertagesstätten werden über Pauschalen für jedes Kind finanziert. Nach den jetzigen Plänen der Landesregierung wird die Kostenpauschale befristet bis 2018 von 1,5 auf 3 Prozent angehoben. Nach Einschätzung des Fachbereichs deckt die Anhebung jedoch nicht einmal die bisher entstandenen Personalkosten.

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