Kommission für Schwerbehindertenrecht - Info 02/2023
Beteiligung des Integrationsamtes bei der Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten
Gem. § 168 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 7.7.2022 - 2 A 4/21) ist das Integrationsamt bei der Versetzung einer schwerbehinderten Lebenszeitbeamtin/eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht nach dieser Maßgabe zu beteiligen.
Mehr erfahren:
Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!
Hülya Senol | senol@komba.de | 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de
komba remscheid
Vorsitzender: Torsten Helbig
Postfach 10 05 18
42805 Remscheid
Tel.: +49 (0) 21 91 / 16-21 02
Fax.: +49 (0) 21 91 / 16-1 21 02
Mail: info(at)komba-remscheid.de
Web : www.komba-remscheid.de
komba jugend remscheid
Vorsitzender: Linus Gerdowski
Postfach 10 05 21
42805 Remscheid
Mail: Linus.Gerdowski(at)komba-remscheid.de
Web: jugend.komba-remscheid.de