18.02.2016 / komba gewerkschaft nrw

Gewalt gegen Einsatzkräfte: komba nrw nimmt Stellung im Landtag

Eckhard Schwill mit Landtagsabgeordneten Daniel Sieveke (links) (Foto: © Eduard N. Fiegel)
Eckhard Schwill mit Landtagsabgeordneten Daniel Sieveke (links) (Foto: © Eduard N. Fiegel)

In einer Anhörung des Innenausschusses nahm die komba gewerkschaft nrw am heutigen Donnerstag im Düsseldorfer Landtag Stellung. Thema war die Bundesratsinitiative des Landes Hessen zur Einführung eines Schutzparagrafen für Übergriffe auf Feuerwehr- und Rettungskräfte sowie Polizisten. Die komba nrw begrüßt das Anliegen, äußert jedoch verfassungsrechtliche Bedenken und fordert eine Ausweitung auf andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Köln, 18.02.2016. Immer wieder werden Feuerwehr- und Rettungskräfte Opfer von Gewalt und mangelndem Respekt. Zuletzt im Januar bei Einsätzen in Düsseldorf. Daher bewertet die komba gewerkschaft nrw die hessische Initiative, die Täter solcher Übergriffe härter zu bestrafen und damit die Beschäftigten besser zu schützen, grundsätzlich als ein positives Signal. Nach dem geplanten Paragrafen 112 StGB müssen die Täter mit mindestens sechs Monaten Gefängnis rechnen. „Wer diejenigen angreift, die helfen wollen, muss stärker als bisher bestraft werden. Das ist nicht zuletzt ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten“, kommentiert Andreas Hemsing, stellvertretender Landesvorsitzender der komba nrw, die Pläne. Nach Ansicht der komba nrw muss der Schutzparagraf allerdings erweitert werden.

„Die Beschäftigten in den Ordnungs- und Verkehrsdiensten, der Jobcenter sowie der allgemeinen Verwaltung bleiben von dem Paragrafen unberührt. Allerdings sind auch die Kolleginnen und Kollegen dort immer wieder Aggression und Gewalt ausgesetzt“, sagt Hemsing. Häufig arbeiten beispielsweise Polizei und Kräfte des Ordnungsdienstes bei Einsätzen gemeinsam. Bei einem Angriff würde nach jetziger Fassung der Übergriff auf den Polizisten jedoch stärker geahndet werden. Genau diese Ungleichbehandlung kritisiert die Gewerkschaft und sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes.

Zudem sind Probleme bei der praktischen Umsetzung vorprogrammiert. Um eine zeitnahe Verurteilung zu gewährleisten, müssen die Strafverfahren gegen die Täter beschleunigt werden. Aktuell dauern die Verfahren wegen Körperverletzung oder Nötigung vielfach zu lange oder werden ganz eingestellt. Der Frust der Beschäftigten ist dementsprechend groß. Eine personelle Aufstockung der Strafverfolgungsbehörden würde für eine Verfahrensbeschleunigung sorgen.

Die CDU-Fraktion hatte den Antrag in den Innenausschuss eingebracht. Für die komba nrw nahm Justiziar Eckhard Schwill an der Anhörung teil.

Pressemeldung der komba gewerkschaft nrw "Gewalt gegen Einsatzkräfte: komba nrw nimmt Stellung im Landtag" als pdf-Download

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