19.08.2015 / komba gewerkschaft nrw

Finanzhilfe für NRW-Kommunen

Bild: © Benjamin Klack / pixelio.de
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Das Landeskabinett hat am gestrigen Dienstag den Gesetzesentwurf über die Verteilung von rund 1,1 Milliarden Euro aus Bundesmitteln an Kommunen in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ergebnis: Die Milliarde soll pauschal an die Städte und Kommunen vergeben werden. Die komba gewerkschaft nrw begrüßt die Höhe der Fördermittel, sieht aber Makel am Verteilerschlüssel.

Um die Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zu fördern stellt der Bund den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Gut ein Drittel des Betrages entfällt dabei auf Nordrhein-Westfalen. Die komba gewerkschaft nrw sieht die Höhe der Summe als angemessen und besonders für die finanzschwachen Kommunen als dringend erforderliche Finanzspritze an. Denn das Geld für wichtige Investitionen in die Infrastruktur fehlt zahlreichen Städten und Gemeinden in NRW.

In der gestrigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung über die Verteilung der Gelder beraten. Demnach werden die Mittel nach dem Schlüssel des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) verteilt. Es ist gerecht, dass finanzschwache Kommunen stärker berücksichtigt werden als andere. Allerdings gibt es dennoch Makel am ausgewählten Schlüssel: Parameter wie Arbeitslosenquote und Höhe der Verschuldung bleiben im Gesetzesentwurf unberücksichtigt.

Die Landesregierung plant den Entwurf nach der Sommerpause in den Landtag einzubringen, um ihn möglichst schnell zu verabschieden.

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