04.03.2024 / komba gewerkschaft nrw

Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst – 03/2024

© BRuM309 / pixabay.com
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OVG Münster entscheidet zur Mehrarbeit im Feuerwehrbereich

Im Beschluss vom 16.01.2024 hat sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Ausgleich für die über die regelmäßige Arbeitszeit geleisteten Stunden befasst und festgestellt, dass 24-Stunden-Dienste voll ausgeglichen werden müssen.  

Mehr erfahren: Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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